Patientenverfügung und Vollmachten
Bleiben Sie mündig !
90 % der Deutschen besitzen keine Vollmachten. Damit sind sie im Betreuungsfall fremdbestimmt, denn ein großer Irrglaube ist, das dann auf jeden Fall alles der Partner regeln wird. Dem ist nicht so.
Daher raten wir Ihnen: schieben Sie dieses Thema nicht länger auf . Wir klären Sie über folgende Bereiche auf:
- Vollmachten (für Privatleute und als Unternehmervollmacht)
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
- Sorgerechtsverfügungen (für Eltern)
- und seit kurzem auch im Bereich Testament und Erbe
Hier finden Sie weitere Informationen: